Hennchen Abbruch – Erdarbeiten im Hunsrück
Hennchen Abbruch – Erdarbeiten im Hunsrück

Schadstoffsanierung

Arbeiten an Asbest dürfen nur sach- und fachkundige  Personen nach TRGS 519, bei Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen vornehmen.

Wir sind "zertifiziert nach TRGS 519 Gefahrenstoffverordnung" und übernehmen für Sie die Demontage und auch die fachgerechte Entsorgung sämtlicher festgebundenen- bzw. Asbestzementprodukte. Erforderliche Anmeldungen bei den zuständigen Behörden werden direkt von uns übernommen.

Selbstverständlich besitzen wir alle erforderlichen Zertifikate die für arbeiten mit Asbest notwendig und erforderlich sind.

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. DGUV Regel 101-004 Anh. 6A (ehem. BGR 128) Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. DGUV Regel 101-004 Anh. 6B (ehem. BGR 128).